một doanh nhân, từ quận Günzburg ở Bavaria, người chăm sóc qua trung gian, chủ yếu từ các nước EU Đông Âu để chăm sóc suốt ngày đêm cho những người cần được chăm sóc tại nhà của họ. Không chỉ những người cần được chăm sóc hoặc người thân của họ mà cả những người trung gian cũng bị trừng phạt bởi những y tá làm việc bất hợp pháp.
Từ 2013 xác định Staatsa…nwalt des Landgerichtes Augsburg gegen die Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen (als Vertreter der Pflegebedürftigen) und dem kriminellen Vermittler. Insgesamt wurden dem Vermittler, phần trăm thu nhập của bạn cho bảo hiểm chăm sóc dài hạn 2217 Fällen eine Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug und die massenhafte Vermittlung von schwarz arbeitenden Pflegekräfte nachgewiesen. Er wurde durch das Landgericht Augsburg am 16.11.2017 zu einer 3- jährigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Er kassierte von den Pflegbedürftigen oder deren Angehörigen monatlich eine sogenannte „Abgabenpauschale“ in Höhe von 88 Euro sowie eine einmalige Vermittlungsgebühr von 200 Euro. In seinem Merkblatt für die Pflegbedürftigen hatte er im kleingedruckten zwar den Hinweis gegeben, dass die Pflegekräfte im Rahmen des Arbeitgebermodells angemeldet werden müssen, dies aber nicht mit den Pflegebedürftigen mündlich besprochen.
So wurde aus dem Opfer gleichzeitig ein Täter. Den Sozialversicherungskassen entstand ein Schaden von insgesamt 2,7 Millionen Euro. Diese Summe, müssen die Pflegebedürftigen oder die Angehörigen oder deren Erben, an die Sozialkassen zurück bezahlen.
Dies sind jedoch keine Einzelfälle in Deutschland. Pflegebedürftige oder deren Angehörige möchten eine schwarz arbeitende Pflegekraft, um Geld zu sparen und das ihr Erbe nicht geschmälert wird. Sie beuten die Kräfte aus, fordern lange Arbeitszeiten und umgehen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Die Pflegekräfte haben keine Kranken- und Rentenversicherung, keine Unfallversicherung oder Urlaubsansprüche.
So hält sich mein Mitleid mit den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und dem Vermittler in Grenzen. Den Unwissenheit Schutz vor Strafe nicht.
Um Kosten für die Rund um die Uhr Versorgung zu sparen, werden in Norddeutschland massenhaft Betreuungskräfte aus nicht EU-Ländern schwarz beschäftigt.
Diese arbeiten ohne Arbeitserlaubnis und die Pflegebedürftigen machen sich deshalb strafbar.
Das ist aber den Pflegebedürftigen egal, Hauptsache die Versorgung ist billig.
Hier ist der Zoll gefragt. Die Vermittlung läuft über das Internet und die Vermittler kommen selbst aus den nicht EU-Ländern. So wird das Touristenvisum von den Bürgern der Balkanländer z.B. aus Serbien oder Albanien missbraucht.
Täter sind die Vermittler und die eine Betreuungskraft schwarz beschäftigen.
bạn
Rudolf Sagner