Für Krankenhäuser

Durch die allgemeine Fluktuationsquote in den Krankenhäuser und der demografische Entwicklung, sowie der Fachkräftemangel, sind medizinische Einrichtungen verpflichtet kontinuierlich neues medizinisches und pflegerisches Personal einzustellen. Nur so kann eine adäquate Versorgung von Patienten gewährleistet werden.

Viele Krankenhäuser erhalten Initiativbewerbungen von EU-Ländern und nicht EU-Länder die unberücksichtigt bleiben.

Die Gründe liegen in dem erforderlichen zeitlichen Aufwand und einem fachlichen Know-how für die Prozesse zur Einstellung hinsichtlich der Eignungsprüfung, der Unterlagen für die Beantragung des Anerkennungsverfahrens, der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen und weiterer formaler Abläufe. Die erforderlichen personellen Ressourcen stehen den Krankenhäuser leider nicht zu Verfügung.

Durch unsere langjährige internationale Erfahrung im Durchführen von Anerkennungsverfahren, können wir in Zusammenarbeit mit unseren weltweiten Anwerbepartner den Anerkennungsprozess für folgende Berufe begleiten oder auch komplett durchführen:

  • Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
  • Krankenpfleghelfer/innen
  • Therapeuten
  • Ärzte
  • Erzieher/innen
  • MTRA
  • Arzthelfer/innen
  • Koch/Köchin
  • Technische Berufe
  • Servicekräfte
  • Auszubildende

Für Pflegeheime

Durch die allgemeine Fluktuationsquote in den Pflegeheimen und der demografische Entwicklung, sowie der Fachkräftemangel, sind stationäre Einrichtungen verpflichtet kontinuierlich neues medizinisches und pflegerisches Personal einzustellen. Nur so kann eine adäquate Versorgung von Pflegebedürftigen gewährleistet werden.

Viele Pflegeheime erhalten Initiativbewerbungen von EU-Ländern und nicht EU-Ländern die unberücksichtigt bleiben.

Die Gründe liegen in dem erforderlichen zeitlichen Aufwand und einem fachlichen Know-how für die Prozesse zur Einstellung hinsichtlich der Eignungsprüfung, der Unterlagen für die Beantragung des Anerkennungsverfahrens, der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen und weiterer formaler Abläufe. Die erforderlichen personellen Ressourcen stehen den Personalabteilungen der Pflegeheime leider nicht zu Verfügung.

Durch unsere langjährige internationale Erfahrung im Durchführen von Anerkennungsverfahren, können wir in Zusammenarbeit mit unseren weltweiten Anwerbepartner den Anerkennungsprozess für folgende Berufe begleiten oder auch komplett durchführen:

  • Pflegefachkräfte
  • Krankenpfleghelfer/innen
  • Therapeuten
  • Koch/Köchin
  • Technische Berufe
  • Servicekräfte
  • Hauswirtschaftliche Helfer/innen
  • Auszubildende

Für Behinderten Einrichtungen

Durch die allgemeine Fluktuationsquote in Behinderteneinrichtungen und der demografische Entwicklung, sowie der Fachkräftemangel, sind Einrichtungen für die Versorgung von Behinderten Menschen verpflichtet kontinuierlich neues Medizinisches, Pflegerisches und für die Betreuung, Personal einzustellen. Nur so kann eine adäquate Versorgung von Behinderten im ambulanten und stationären Behinderten Bereich gewährleistet werden.

Viele Behinderteneinrichtungen erhalten Initiativbewerbungen von EU-Ländern und nicht EU-Ländern die unberücksichtigt bleiben.

Die Gründe liegen in dem erforderlichen zeitlichen Aufwand und einem fachlichen Know-how für die Prozesse zur Einstellung hinsichtlich der Eignungsprüfung, der Unterlagen für die Beantragung des Anerkennungsverfahrens, der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen und weiterer formaler Abläufe. Die erforderlichen personellen Ressourcen stehen den Personalabteilungen der Behinderteneinrichtungen leider nicht zu Verfügung.

Durch unsere langjährige internationale Erfahrung im Durchführen von Anerkennungsverfahren, können wir in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern den Anerkennungsprozess für folgende Berufe begleiten oder auch komplett durchführen:

  • Pflegefachkräfte
  • Sozial Pädagogen/in
  • Krankenpfleghelfer/innen
  • Therapeuten
  • Heilerzieher/in
  • Erzieher/in
  • Koch/Köchin
  • Technische Berufe
  • Servicekräfte
  • Hauswirtschaftliche Helfer/innen
  • Auszubildende

Für ambulante Einrichtungen

Durch die allgemeine Fluktuationsquote in den ambulanten Einrichtungen und der demografische Entwicklung, sowie der Fachkräftemangel, sind ambulante Einrichtungen (Sozialstationen, ambulante Pflegedienste) verpflichtet kontinuierlich neues medizinisches, pflegerisches und hauswirtschaftliches Personal einzustellen. Nur so kann eine adäquate Versorgung von Pflegebedürftigen und an Demenz erkrankten Menschen in ihrer häuslichen Umgebung gewährleistet werden.

Viele ambulante Einrichtungen erhalten Initiativbewerbungen von EU-Ländern und nicht EU-Ländern die unberücksichtigt bleiben.

Die Gründe liegen in dem erforderlichen zeitlichen Aufwand und einem fachlichen Know-how für die Prozesse zur Einstellung hinsichtlich der Eignungsprüfung, der Unterlagen für die Beantragung des Anerkennungsverfahrens, der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen und weiterer formaler Abläufe. Die erforderlichen personellen Ressourcen stehen den ambulanten Einrichtungen aufgrund ihre Personalstärke und dem Kostendruck leider nicht zu Verfügung.

Durch unsere langjährige internationale Erfahrung im Durchführen von Anerkennungsverfahren, können wir in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern den Anerkennungsprozess für folgende Berufe begleiten oder auch komplett durchführen

  • Pflegefachkräfte
  • Krankenpfleghelfer/innen
  • Servicekräfte (keine Anerkennung erforderlich)
  • Hauswirtschaftliche Helfer/innen (keine Anerkennung erforderlich)
  • Betreuungskräfte (keine Anerkennung)
  • Auszubildende

Benötigen Sie weitere Informationen, Personal oder möchten Mitglied in unserer Fachkräfteallianz werden?

Dann senden Sie uns gleich über unser Kontaktformular eine Nachricht.