Unter Employer Pays Prinzip verstehen wird die Verpflichtung von Arbeitgebern, dass bei der Anwerbung keine mit der Anwerbung verbundenen Kosten von Arbeitnehmenden zu tragen sind.
„Faire Personalgewinnung aus nicht EU-Länder“ setzt Vorgaben zur Sicherung eines hohen ethischen Standards für die Personalgewinnung von Fachkräften aus nicht EU-Länder (Staaten außerhalb der EU und des EWR), soweit diese nicht durch die Arbeitsverwaltung erfolgt.
Es bestimmt dafür konkrete Anforderungen an die anwerbenden Arbeitgeber sowie an private Personalvermittlungsagenturen, sofern diese an der Personalgewinnung beteiligt sind.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung folgender vier Prinzipien der „Fairen Personalgewinnung von Pflegefachkräften aus nicht EU-Länder“.
-
- Einhaltung der Richtlinien der WHO
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der damit verbundenen Vorgaben. Wir tragen dadurch zu dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Fachkräften Rechnung.
Wir rekrutieren nicht in Ländern, die auf der aktuellen World Health Organisation-Liste für Unterstützung und Sicherheit der Gesundheitsfachkräfte aufgeführt sind.
- Kostenfreiheit bei der Anwerbung
Wir sichern den zukünftigen Fachkräften eine Kostenfreiheit bei der Anwerbung, die Nichtdiskriminierung beziehungsweise Gleichstellung mit inländischen Arbeitnehmern, individuelle Unterstützung bei Integration, Sprachförderung und Berufsanerkennung in Deutschland sowie eine volle Transparenz zu Ablauf und Ansprechpartnern zu.
- Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der internationalen Menschenrechte.
- Keine Vermittlungskosten
Alle beteiligten Personen oder Firmen in dem Vermittlungsprozess, verpflichten sich, keinerlei direkte oder indirekte Kosten von den Kandidaten zu verlangen
- Einhaltung der Richtlinien der WHO