венчати
In vielen Ländern heiratet man auf dem Standesamt. Das ist eine staatliche Heirat. So ist es auch in Deutschland. Man kann auch noch kirchlich heiraten. Die kirchliche Heirat kommt nach der standesamtlichen Heirat.
Sie möchten in Deutschland heiraten?
Dann müssen Sie sich im Standesamt an Ihrem Wohnort anmelden. Für die Anmeldung brauchen Sie einige Dokumente: Ihre Meldebescheinigung Ihren Ausweis oder Pass und Ihre Geburtsurkunde. Sie haben Kinder mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin? Dann müssen Sie auch die Dokumente von den Kindern mitbringen. Sie müssen diese Dokumente in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Ein Notar muss unterschreiben, dass die Übersetzungen richtig sind. Er muss die Übersetzungen beglaubigen.
Seit dem 1. октобар 2017 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland mit allen Rechten und Pflichten heiraten. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass sie wie heterosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie geheiratet haben, bekommen Sie im Standesamt ein neues Dokument: Die Heiratsurkunde oder Eheurkunde. Wenn Sie möchten, bekommen Sie auch ein Familienstammbuch mit Informationen zu Ihrer Familie.
Sie haben schon in Ihrem Heimatland geheiratet?
Dann haben Sie dort sicher ein Dokument bekommen. Dieses Dokument ist Ihre ausländische Heiratsurkunde oder Eheurkunde. Sie können sie bei Ihrem Standesamt in Deutschland anerkennen lassen.
Mein Partner/ meine Partnerin und ich wohnen noch nicht in Deutschland. Aber wir möchten in Deutschland heiraten. Wo bekommen wir Informationen?
In welcher Stadt möchten Sie heiraten?
Das Standesamt von dieser Stadt gibt Ihnen Informationen zu Ihrer Heirat.
Was braucht man für eine Heiratsvisum?
Visum zum Zwecke der Heirat (Heiratsvisum)
- Gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ако је потребно. …
- zwei Biometrie fähige Passfotos.
- zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa.
- Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft beim deutschen Standesamt mit Vermerk des Eheschließungstermins.