Die deutsche Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, die das Risiko abdecken soll, pflegebedürftig zu werden. In Deutschland wurde die soziale Pflegeversicherung im Jahre 1995 als eigenständiger Teil der Sozialversicherung eingeführt. Jede Person, die Mitglied bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ist, ist auch im Rahmen einer Pflegeversicherung versicherungspflichtig. In Deutschland ist die soziale Pflegeversicherung die sogenannte “fünfte Säule” im Gebilde der sozialen Pflichtversicherungen. Sie nimmt dabei ihren Platz neben der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ein. Die Entscheidung, die soziale Pflegeversicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Versicherten, als eigenständige Institution zu etablieren wurde getroffen, um eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen gewährleisten zu können. Die Notwendigkeit dafür ergab sich außerdem bedingt durch unsere alternde Gesellschaft. Tatsache ist, dass es zunehmend Pflegebedürftige gibt und geben wird, die auf Pflege angewiesen sind und die Leistungen einer Pflegeversicherung in Anspruch nehmen werden müssen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch darauf, wenn vor der Antragstellung eine Versicherungszeit von mindestens fünf Jahren bei einer Pflegekasse nachgewiesen werden kann. Die Pflegeversicherung ist grundsätzlich eine Pflichtversicherung und folgt der Krankenversicherung.
Wie viel kostet die Pflegeversicherung?
Sie zahlen 0,25 Prozent zusätzlich von Ihrem Einkommen für die Pflegeversicherung. Dabei ist der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung auf eine bestimmte Summe begrenzt. Der Höchstbetrag ist aktuell 138,40 Euro im Monat. Kinderlose zahlen maximal einen Zuschlag von 11,34 Euro, also insgesamt bis zu 149,74 Euro.
Wie hoch ist der Anteil der Pflegeversicherung?
Für gesetzlich PV-Versicherte besteht seit der Pflegereform der Großen Koalition im Jahr 2008 ein allgemeiner einheitlicher Beitragssatz. Dieser liegt für 2019 bei 3,05 Isan-jato na. für über 23 jährige Kinderlose 3,30 % vom versicherungspflichtigen Einkommen.(Mitsangàna 2020)
Wer bekommt das Geld der Pflegestufe?
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, nicht an die Person, die die Pflege des Pflegebedürftigen übernimmt. Der Pflegebedürftige darf frei über das Pflegegeld verfügen, allerdings ist es vom Gesetzgeber als finanzielle Anerkennung für die pflegende Person vorgesehen.
Weiter Auskünfte erteilt Ihnen gerne die für Sie zuständige Pflegekasse.