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Wenn ein Elternteil bereits in Deutschland Lebt und Arbeitet, kann er oder sie sein/en Partner/in oder Kind/er nur dann in Deutschland einreisen, wenn ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, eine angemessen Wohnung zu Verfügung steht und wenn sich die Familie eigenständig in Deutschland finanzieren kann.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen die Familienangehörigen grundsätzlich ein Visum, für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis. Der Familiennachzug ist begrenzt auf die Ehepartnerin oder den Ehepartner bei in Deutschland lebenden Minderjährigen auf deren Eltern.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich für eine Familienzusammenführung in Deutschland?
Wichtigste Voraussetzung für einen Familiennachzug ist, dass ein Familienangehöriger bereits eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland besitzt. Dieser sogenannte “Stammberechtigte” ist entweder ein Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis oder Deutscher.
Wie lange dauert ein Familien Visum bis es fertig ist?
Ihr Antrag wird im Anschluss an die Ausländerbehörde des zukünftigen deutschen Wohnorts übersandt. Die Bearbeitungsdauer variiert und beträgt im Schnitt 2-3 volana. Sofern der Antrag positiv beschieden wird, kann ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt werden
Wer hat Anspruch auf Familiennachzug?
Einen Anspruch auf Familiennachzug haben, beide Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil die bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen.
Wie viel Gehalt braucht man für eine Familienzusammenführung?
Die Eltern müssen ein ausreichendes Gehalt vorweisen, um davon in Deutschland leben zu können, ohne dass ein Anspruch auf deutsche Sozialleistungen besteht.
Was ist ein nationales Visum?
Für längerfristige Aufenthalte ist ein nationales Visum (Visumskategorie D) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. Zuständig für die Erteilung von nationalen Visa sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland.
Wer braucht ein Visum für Deutschland?
Wenn Sie planen, Deutschland für weniger als 90 Tage zu besuchen, um Familienmitglieder oder Freunde zu besuchen oder um das Land zu besichtigen, benötigen Sie möglicherweise ein Schengen-Visum.
Minderjährige Kinder
Grundsätzlich können Sie als minderjähriges lediges Kind zu Ihren Eltern (oder dem sorgeberechtigten Elternteil) nach Deutschland nachkommen. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis
Bei der Geburt eines Kindes in Deutschland wird dem Kind in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt.
avy amin'ny 16. Lebensjahr können Sie nach Deutschland kommen,
- wenn der Nachzug innerhalb von drei Monaten (in Ausnahmefällen, etwa zur Beendigung eines Schuljahres, auch später) nach Zuzug der Eltern erfolgt,
na - wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen können,
na - wenn von einer einfachen Integration in die deutschen Lebensverhältnisse ausgegangen werden kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie zumindest zeitweise eine deutsche Schule im Ausland besucht haben, oder Sie im EU-Ausland oder in einem deutschsprachigen Haushalt aufgewachsen sind.
Eltern oder sonstige Familienangehörige
Sonstige Familienangehörige können nur in außergewöhnlichen Härtefällen zuziehen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist der Familiennachzug zu Personen mit einem der folgenden Aufenthaltstitel
- Geduldete, die eine Aufenthaltserlaubnis für vorübergehende Aufenthalte erhalten haben (§ 25 Abs. 4 AufenthG),
- Personen mit einem Aufenthaltstitel für Opfer einer Straftat im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (§ 25 Abs. 4b AufenthG),
- Geduldete, die aufgrund unverschuldeter Ausreisehindernissen Deutschland nicht verlassen können (§ 25 Abs. 5 AufenthG),
- Personen, die als Eltern gut integrierter, geduldeter Jugendlicher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (§ 25a Abs. 2 AufenthG),
- Personen, die als Angehörige gut integrierter Geduldeter eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben (§ 25b Abs. 4 AufenthG),
- Personen, die aufgrund einer Altfallregelung Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 104a Abs. 1 didim-pitsarana 1 oder 105b AufenthG erhalten haben.