Vācija: Gesetzliche Änderungen 2015
Mit jedem neuem Jahr werden Gesetze, Regelungen oder Preise geändert. Einige wichtige Änderungen:
veselības apdrošināšana:
Zum 1.Januar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 15,5 ieslēgts 14,6 procents. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte. Der bisherige Sonderbetrag von 0,9 procents, den Arbeitgeber alleine zahlen mussten entfällt. Die Krankenkassen können allerdings von ihren Mitgliedern einen Einkommens-abhängigen Zusatzbeitrag erheben.
pensiju apdrošināšana:
Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt.
dežūras Nodarbinātības aģentūra algo medmāsas no Indijas Medmāsu trūkums ir būtiska problēma 1. janvāris 2015 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 18,9 ieslēgts 18,7 procents.
Anhebung der Altersgrenzen wegen Rente mit 67:
Auf dem Weg zur Rente mit 67 steigen die Altersgrenzen weiter an. So steigt die Regelaltersgrenze für 1950 geborene Versicherte, die im nächsten Jahr 65 werden und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, um einen Monat auf 65 Jahre und vier Monate.
Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt ab 1. janvāris 2015 no 2,05 ieslēgts 2,35 procents. Kinderlose Rentner, die nach dem 31. Dezember 1939 dzimuši, zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag von 0,25 procents, also insgesamt dann 2,60 procents. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist vom pflichtversicherten Rentner allein zu tragen.
Pflegestärkungsgesetze:
Durch die Pflegestärkungsgesetze werden die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Insgesamt können die Leistungen aus der Pflegeversicherung um 20 Prozent erhöht werden.
Hartz 4 Leistungen steigen:
Der Eck-Regelsatz steigt ab 2015 um 2,04 Prozent von derzeit 391 Euro auf 399 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende.
Neue Portogebühren:
So wird beispielsweise das Entgelt für den Standardbrief bis 20 Gramm im nationalen Versand von derzeit 0,60 € auf zukünftig 0,62 € erhöht, gleichzeitig das Entgelt für den Kompaktbrief bis 50 Gramm im nationalen Versand von derzeit 0,90 € auf zukünftig 0,85 € abgesenkt.
Mindestlohn:
Erstmals gilt in Deutschland ab dem 1. janvāris 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 eiro. 3,7 Millionen Menschen werden davon profitieren.
Rudolf Sagner
Jobagentur Eiropa