Wenn Sie im Bundesgebiet arbeiten willst und nicht aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommst, brauchst du ein Arbeitsvisum für Deutschland. Das bedeutet, dass du die Einreiseerlaubnis bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland beantragen musst. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines unterschriebenen Arbeitsvertrags; außerdem gibt es Ausnahmen für Menschen aus bestimmten Ländern und Sonderregelungen für spezifische Berufsgruppen. Hier bekommst du die wichtigsten Infos für ein Arbeitsvisum in Deutschland auf einen Blick. Wer es beantragen muss und wie, worauf du dabei achten musst und welche Dokumente du in der Botschaft vorlegen musst.

Arbeitsvisum für Deutschland auf einen Blick

Ob Sie ein Arbeitsvisum für Deutschland brauchst und welches, hängt von deinem Herkunftsland und deinem Qualifikationsniveau ab. Die verschiedenen Arten von Visa zur Arbeitsaufnahme sind im Paragraph 18 des Aufenthaltsgesetzes geregelt:

 

– Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

– Blaue Karte EU für Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Drittstaatsangehörige für zeitlich befristete Tätigkeiten

– Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung

– Visum zur Beschäftigung bei berufspraktischer Erfahrung

– Visum zur Arbeitsplatzsuche