pansyon Asirans
Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste und stärkste Säule, des Alterssicherungs-systemes in Deutschland. Zusätzliche Altersvorsorge ist aber sinnvoll und notwendig, um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Der Aufbau einer solchen Zusatzrente wird seit 2002 staatlich gefördert. Das Prinzip ist so einfach wie effektiv: Wenn Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente zusätzlich für Ihren Lebensabend in Deutschland vorsorgen, ob privat oder im Betrieb, werden Sie vom Staat gefördert. Mit Zulagen und durch Befreiung von der Steuer- und Beitragspflicht.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Sie schützt ihre Versicherten vor finanziellen Einbußen durch Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Von wem wird die Rentenversicherung finanziert?
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt über ein sogenanntes Umlageverfahren durch die Rentenversicherungsbeiträge der versicherungspflichtigen Berufstätigen sowie durch einen Bundeszu-schuss. sa vle di, mit den Beiträgen, die Sie einzahlen, finanziert die Rentenkasse die Ansprüche der heutigen und zukünftigen Rentner.
Neben den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht.
Renteneintittsalter
Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Sie können unter Umständen jedoch Ihre Rente auch beantragen, bevor oder nachdem Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation.
Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 ane
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird seit 2012 und noch bis 2029 schrittweise von 65 sou 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1955, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und neun Monaten in Rente gehen. soti nan 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben.
Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 ane. Der Jahrgang 1964 ist der erste Jahrgang, bei dem die Altersgrenze für die Regelaltersrente um 24 Monate auf das 67. Lebensjahr angehoben ist. Die Regelaltersrente kann dieser Jahrgang somit erst im Jahr 2031 pran avantaj de.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Jetzt wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben: Besonders langjährig Versicherte, die spätestens 1952 te fèt, konnten bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Wie hoch ist meine Rente?
Die Höhe der Rente ist abhängig von der Dauer der Renteneinzahlungen und deren Höhe.
Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente?
Alle, deren Rentenversicherung später startet, erhalten 70 Prozent des Mindestlohns eines in Vollzeit beschäftigten und verheirateten Arbeitnehmers als Mindestrente. Der Mindestbetrag liegt demnach bei 495,74 Euro.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Deutsche Rentenversicherung.