Die Krankenversicherung
Als Arbeitnehmer sind Sie auf jeden Fall krankenversichert, entweder als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung. Werden Sie krank, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Behandlung. Der Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen erstreckt sich hierbei auf folgende Leistungen:
ambulante ärztliche Behandlungen, zum Beispiel in Arztpraxen, zahnärztliche Versorgung, Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel, stationäre Aufenthalte und Behandlungen, zum Beispiel in Krankenhäusern, medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung. Wenn Ihr Ehepartner nicht arbeitet, können Sie ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder. Übrigens: Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung springt ein, wenn Sie sich z. B. durch eine schwere Krankheit nicht mehr selbst versorgen können – also Hilfe von einer Pflegerin oder einem Pfleger brauchen.
Was ist die Gesundheitskarte?
Sobald Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte, eine Art Mitgliedsausweis der Krankenversicherung. Auf dieser Karte befindet sich ein Lichtbild von Ihnen. Zudem sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus abgespeichert. Die Karte legen Sie bei jedem Arztbesuch vor, damit die Ärztin oder der Arzt die Behandlung später mit der Krankenkasse abrechnen kann. Die Gesundheitskarte gilt in allen 27-EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Das heißt: Wenn Sie in diesen Ländern während eines Urlaubs oder einer Geschäftsreise krank werden, bekommen Sie mit der Gesundheitskarte Zugang zur medizinischen Versorgung vor Ort. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise bei Ihrer Krankenkasse über das Verfahren in einem Notfall zu informieren.
Der Arztbesuch
In Deutschland haben Sie die „freie Arztwahl“, das heißt: Sie können selbst entscheiden, zu welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie gehen wollen. Im Normalfall ist Ihre erste Anlaufstelle die Hausärztin oder der Hausarzt. Wenn nötig werden diese Sie zu einer Fachärztin oder einem Facharzt oder in ein Krankenhaus überweisen. Wo Sie eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens finden, erfahren Sie zum Beispiel hier: auf der Website Ihres Wohnortes in der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung bei der Unabhängigen Patientenberatung auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Verneigungen
(KV) Ihres Bundeslandes im Telefonbuch unter der Rubrik „Ärzte“ oder auf der Website des Telefon-buchs auf der Internetseite der britischen Botschaft gibt es eine Übersicht über Ärzte in verschiedenen Regionen Deutschlands.
Gesundheit
Falls Sie oder Ihre Familie doch mal einen Arzt brauchen, werden Sie fest-stellen, dass Sie schnell und günstig Hilfe bekommen. Schließlich verfügt Deutschland über ein dichtes Netz an Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken sowie eine gute Krankenversicherung.
Haben sie eine Ärztin oder einen Arzt gefunden, rufen Sie am besten in der Arztpraxis an und vereinbaren einen Termin. Dies hat den Vorteil, dass Sie nicht lange warten müssen. In dringenden Fällen können Sie aber auch direkt vorbeikommen. Und wenn gerade keine Sprechzeit ist? Sie brauchen medizinische Hilfe, aber in der Praxis Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes ist gerade keine Sprechzeit? Dann können Sie die deutschlandweit gültige Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst wählen. Sie ist aus den Fest und Mobilfunknetzen kostenfrei und steht allen Kassen- und Privatpatienten zur Verfügung. Besteht bei Ihnen ein Notfall, also eine lebens-bedrohliche Situation, sollten Sie allerdings in jedem Fall die Notruf-nummer 112 wählen.
Kosten für Arztbesuche
Als Kassenpatientin oder Kassenpatient kommen nahezu keine Kosten auf Sie zu. Denn die Ärztin oder der Arzt wird die Kosten nicht Ihnen in Rechnung stellen, sondern direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Medikamente
Medikamente erhalten Sie nur in Apotheken. Sie werden Apotheken an einem Schild mit einem großen roten A erkennen. Es gibt zwei Wege, um Medikamente zu erhalten. Der erste Weg führt über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, die oder der Ihnen ein Rezept ausstellt. Damit gehen Sie in die Apotheke, wo Sie Ihr Medikament bekommen. Für diese „verschreibungspflichtigen Medikamente“ müssen Sie nur eine Zuzahlung leisten, die restlichen Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Der zweite Weg führt Sie direkt zum Apotheker. Bei ihm erhalten Sie alle frei erhältlichen Medikamente (also ohne ein Rezept). Diese müssen Sie komplett selbst bezahlen.
Wenn man ins Krankenhaus geht
In Deutschland gibt es öffentliche Krankenhäuser, private Kliniken und karitative Krankenhäuser, die von kirchlichen Hilfswerken betrieben werden. Viele Universitätsstädte haben außerdem Universitätskliniken. Meist überweist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie ins Krankenhaus. Nur im Notfall gehen Sie direkt dorthin. Ihre Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für den Krankenhausaufenthalt. Da diese sehr hoch sein können, klären Sie aber lieber vorher ab, ob alle Behandlungskosten erstattet werden.
Was tun im Notfall?
Im Notfall haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. In allen ernsten Fällen, vor allem bei Lebensgefahr, wählen Sie im Zweifel die Telefonnummer 112. So erreichen Sie den Not- und Rettungsdienst. Die Telefonnummer gilt überall in Deutschland.
Nach spätestens 15 Minuten ist ein Rettungswagen bei Ihnen. Es fallen bei der Notrufnummer keine Telefongebühren an.
2. Ist es nicht ganz so schlimm, können Sie auch direkt zur Notaufnahme eines Krankenhauses fahren. Die Notaufnahmen sind rund um die Uhr geöffnet. Am Wochenende, an Feiertagen oder nachts finden Sie Hilfe beim ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst im Krankenhaus, einer Ärztin bzw. einem Arzt oder einer Apotheke in Ihrer Nähe. Viele Tageszeitungen informieren täglich, welche Ärztinnen oder Ärzte und Apotheken Sie in diesen Fällen aufsuchen können.
Impfungen und Vorsorge
Am Besten ist es natürlich, Sie werden gar nicht erst krank. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen beugen vor. In Deutschland gibt es keine Impfpflicht, einige Impfungen werden aber empfohlen. Diese werden dann auch von den Krankenkassen bezahlt. Welche Impfungen dies sind, erfahren Sie zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Gegen welche Krankheiten Sie geimpft sind, wird im Impfpass dokumentiert. Daneben gibt es zahlreiche, zum Teil gesetzlich empfohlene, Vorsorgeuntersuchungen. Für Säuglinge und Kinder gibt es die U1-U9-Untersuchungen. Entwicklungsstörungen und Erkrankungen können damit so früh wie möglich erkannt und behandelt werden. Auch für Erwachsene gibt es viele Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen wie das Hautkrebsscreening oder die Zahnvorsorgeuntersuchung. Häufig gibt die Krankenkasse einen Bonus, wenn Sie diese regelmäßig machen lassen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne, die für Sie zuständige Krankenkasse