Die Bundesländer und ihre Aufgaben
Bundesrepublik Deutschland besteht seit dem Jahre 1990 aus insgesamt 16 Bundesländer.
Die Länder bilden nach dem Grundgesetz gemeinsam einen souveränen Bundesstaat und keinen losen Staatenbund.
Diese sind:
– Baden-Württemberg
– Bayern
– Berlin
– Brandenburg
– Bremen
– Hamburg
– Hessen
– Mecklenburg – Vorpommern
– Niedersachsen
– Nordrhein-Westfalen
– Rheinland-Pfalz
– das Saarland
– Sachsen
– Sachsen-Anhalt
– Schleswig-Holstein
– Thüringen.
Die einzelnen Bundesländer sind unter anderem zuständig, für die Schulausbildung, Berufsausbildung, für die Universitäten (Studium) und Kindergärten.
Wenn Sie in Deutschland die berufliche Anerkennung, einer in Ihrem Heimatland erworbenen Berufsausbildung (Studium) beantragen möchten, müssen die den Antrag bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes beantragen, in dem Sie leben und arbeiten möchten.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie nur in einem Bundesland, ihrer Wahl das Anerkennungsverfahren einreichen können. Es ist nicht erlaubt gleichzeitig in mehreren Bundesländern ein Anerkennungsverfahren zu beantragen.