Für ambulante Einrichtungen
Durch die allgemeine Fluktuationsquote in den ambulanten Einrichtungen und der demografische Entwicklung, sowie der Fachkräftemangel, sind ambulante Einrichtungen (Sozialstationen, ambulante Pflegedienste) verpflichtet kontinuierlich neues medizinisches, pflegerisches und hauswirtschaftliches Personal einzustellen. Nur so kann eine adäquate Versorgung von Pflegebedürftigen und an Demenz erkrankten Menschen in ihrer häuslichen Umgebung gewährleistet werden.
Viele ambulante Einrichtungen erhalten Initiativbewerbungen von EU-Ländern und nicht EU-Ländern die unberücksichtigt bleiben.
Die Gründe liegen in dem erforderlichen zeitlichen Aufwand und einem fachlichen Know-how für die Prozesse zur Einstellung hinsichtlich der Eignungsprüfung, der Unterlagen für die Beantragung des Anerkennungsverfahrens, der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen und weiterer formaler Abläufe. Die erforderlichen personellen Ressourcen stehen den ambulanten Einrichtungen aufgrund ihre Personalstärke und dem Kostendruck leider nicht zu Verfügung.
Durch unsere langjährige internationale Erfahrung im Durchführen von Anerkennungsverfahren, können wir in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern den Anerkennungsprozess für folgende Berufe begleiten oder auch komplett durchführen:
- Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
- Krankenpfleghelfer/innen
- Servicekräfte (keine Anerkennung erforderlich)
- Hauswirtschaftliche Helfer/innen (keine Anerkennung erforderlich)
- Betreuungskräfte (keine Anerkennung)
- Auszubildende
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