Für Handwerkliche Bereich
Durch die hohe Nachfrage an Handwerklichen Diensten, die allgemeine Fluktuationsquote, die demografische Entwicklung, sowie der Fachkräftemangel, sind Handwerksbetriebe verpflichtet kontinuierlich neues Personal und Auszubildenden einzustellen. Nur so können Handwerksbetriebe in Zukunft ihre Aufträge zu der Zufriedenheit ihre Kunden durchführen.
Die Anzahl der erforderlichen Fachkräfte zur Einstellung bei den Handwerksbetrieben, können aber nicht alleine durch Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland erreicht werden.
Die verschiedenen beruflichen Ausbildungen im Handwerklichen Bereich, aus den EU-Ländern oder nicht EU-Ländern unterscheiden sich oft wesentlich, in der Theoretischen und Praktischen Ausbildung.
Deshalb sollte man die Lehrpläne mit den deutschen Vorgaben vergleichen.
Es bestehen aber keine gesetzlichen Vorgaben, dass diese Berufe aus dem Handwerksbereich in Deutschland anerkannt werden müssen.
Die Handwerksbetriebe erhalten Initiativbewerbungen von Kandidaten aus EU-Ländern und nicht EU-Ländern die aber unberücksichtigt bleiben.
Die Gründe liegen in dem erforderlichen zeitlichen Aufwand und einem fachlichen Know-how für die Prozesse zur Einstellung hinsichtlich der Eignungsprüfung, der Unterlagen für die Beantragung des Anerkennungsverfahrens, der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen und weiterer formaler Abläufe. Die erforderlichen personellen Ressourcen stehen den Personalabteilungen der Handwerksbetriebe leider nicht zu Verfügung.
Durch unsere langjährige internationale Erfahrung im Anwerben und Durchführen von Anerkennungsverfahren, können wir in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern den Anerkennungsprozess begleiten, oder auch komplett durchführen.
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