Visum – Arbeitserlaubnis
Wer benötigt ein Visum (Arbeitserlaubnis) um in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen.
Für EU-Bürger
Länder die zu der Europäischen Gemeinschaft gehören, benötigen keine Arbeitserlaubnis.
In diesen Ländern der EU gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Bürger dieser Länder können in jedem Land, Leben und Arbeiten ohne Beschränkungen.
Für Bürger aus nicht EU-Länder (sogenannte Drittstaaten)
Bürger aus Drittstaaten benötigen immer, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten eine gültige Arbeitserlaubnis. Eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, ist von mehreren Faktoren abhängig.
Diese Faktoren würden in dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz das am 01.03.2020 in Kraft getreten ist, festgelegt.
Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten Sie über unsere Internetseite
Menüpunkt: Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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