Für Berufe in der Dienstleitungsbranche
Sie haben Ihre Berufsqualifikation nicht in Deutschland erworben, wollen aber in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Dann können oder müssen Sie Ihre ausländische Qualifikation (Berufsausbildung) anerkennen lassen.
Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische berufliche Qualifikation dem deutschen Referenzberuf entspricht, also keine wesentlichen Unterschiede vorliegen. Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Stelle benötigt dafür ihre Berufszeugnisse, den Lehrplan mit Angabe der unterrichteten Theoretischen und Praktischen Stunden in den verschiedenen Fachbereichen und Dokumente über die Abschlussprüfung. Schriftliche Nachweise über Ihre Berufserfahrung sind auch wichtig.
Voraussetzungen
- Sie haben eine abgeschlossene berufliche Qualifikation aus ihrem Heimatland.
- Sie wollen in Deutschland Leben und Arbeiten.
Für die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation brauchen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft und keinen sogenannten „Aufenthaltstitel“ für Deutschland. Sie müssen noch nicht in Deutschland leben, sondern können Ihren Antrag auch aus dem Ausland stellen.
Alle erforderlichen Unterlagen Bitte in der deutschen Sprache einreichen.
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