Teil 2 unserer 12- teiligen Inforeihe „Leben und arbeiten in Deutschland“
Teil 2 Welche Bedingungen muss ich erfüllen um in Deutschland eine Arbeitsstelle zu erhalten. (Nach dem deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetz)
Eine Person (Natürliche Person ist ein Mensch, welcher Träger von Rechten und Pflichten ist) die aus einem nicht EU-Land, in Deutschland arbeiten möchte, muss wichtige gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Diese Vorgaben wurden in dem seit 1. März 2020 gültigen Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland festgelegt.
Ohne die Erfüllung der Forderungen des Fachkräfte-einwanderungsgesetzes wird keine deutsche Arbeitserlaubnis (Visum) erteilt.
Einer der elementaren Anforderung ist der Nachweis der beruflichen Qualifikation als Fachkraft.
Was ist eine deutsche Fachkraft?
Eine deutsche Fachkraft im engeren Sinne, eine Person, die eine gewerbliche, kaufmännische oder sonstige Berufsausbildung erfolgreich absolviert hat. Im weiteren Sinne zählen auch Personen mit abgeschlossenem Fachhochschul- oder Hochschulstudium dazu.
Duale Ausbildungssystem in Deutschland zur Fachkraft!
Die duale Ausbildung in Deutschland ist ein System der Berufsausbildung. Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufsschule, und zeichnet sich durch lernortübergreifende Lernprozesse (Duales Lernen) aus. Die Person in der dualen Ausbildung wird als Auszubildende oder Auszubildender oder veraltet als Lehrling bezeichnet.
Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag. Der größte praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt überwiegend die Berufsschule. Darüber hinaus ist es vielerorts an Berufsschulen auch möglich, Zusatz-qualifikationen zu erwerben.
Das Besondere an der dualen Berufsausbildung ist die Kombination aus theoretischer Bildung in der Berufsschule und praktischer Ausbildung im Betrieb. Dadurch erwerben die Azubis eine praxisorientierte Qualifikation und damit auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Je nach Ausbildungsberuf dauert eine duale Ausbildung in Deutschland meist zwischen 2,5 und 3,5 Jahre. Ihr Schulabschluss und Ihre Leistungen während der Ausbildung können sich auf die Dauer auswirken und auch zu einer Ausbildungsverkürzung oder -Verlängerung führen.
Nach der Ausbildung erfolgt eine Abschlussprüfung. Wenn diese Bestanden wir, ist man eine Fachkraft in dem erworbenen Ausbildungsberuf.
Wie erreiche ich die Anerkennung zur deutschen Fachkraft?
Die deutsche Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen beruflichen Qualifikation erhalten Sie durch eine berufliche Gleichwertigkeitsfeststellung, durch die zuständige deutsche Behörde in Deutschland.
Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die nur über informelle, z.B. ausschließlich durch Berufserfahrung erworbene, Berufsqualifikationen verfügen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Lehrplan der staatliche Ausbildungseinrichtung mit
Angabe der Theoretischen und Praktischen
Unterrichtstunden
Abschlusszeugnis oder Prüfungszeugnis
Nachweis über Berufserfahrung
Die wichtigsten Bedingungen um in Deutschland zu arbeiten! (Nach dem deutschen Fachkräfteeinwanderungs-gesetz)
Berufliche Gleichwertigkeitsfeststellung
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Nachweis über Erwerbsabsicht
Weitere Intensive Informationen zu den angegebene Bereichen, erhalten Sie über meine mehrsprachige Webseite unter:
https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/…/leben-und-ar…/
Bitte treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen für sich und ihre Familie, bevor Sie nicht alle Informationen haben um sich ein neues Leben in Deutschland aufzubauen.
Der Weg nach Deutschland ist nicht einfach und benötigt auch Zeit.
In meinem Teil 3 „Berufliche Anerkennungsverfahren von reglementierten Berufen in Deutschland, für alle Berufe aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich“ erhalten Sie umfangreiche Informationen über das neue Fachkräfte-einwanderungsgesetz und die damit verbundenen Bedingungen um einen Arbeitsplatz in Deutschland zu erhalten.
Sollten Sie noch Fragen haben, werden diese meine Partner vor Ort und ich, Ihnen gerne beantworten.
Senden Sie uns eine E-mail unter:
https://www.deutsche-fachkraefteagentur.com/konta…/beratung/
Wenn Sie interesse an weiteren Informationen über das „Leben und Arbeiten in Deutschland haben möchten, dann Abonnieren Sie Bitte die Facebook Seite der Deutschen Fachkräfteagentur.
Bitte Teilen Sie auch diesen Beitrag der Deutschen Fachkräfteagentur mit Ihren Freunden, die auch Interesse an diesem Thema haben. Vielen Dank dafür.
Alles Gute und bleiben Sie Gesund.
Ihr Rudolf Sagner
Deutsche Fachkräfteagentur
Jobagentur Europa