Für Berufe im Sozial- und Gesundheitsbereich
Bei den Gesundheitsberufen besteht ein großer Bedarf an gut ausgebildetem und motiviertem Fachpersonal. Aber an die Ausbildung und Kenntnisse werden besondere Anforderungen gestellt. Für die sogenannten Heilberufe sind die Voraussetzungen für die Ausbildung und der Zugang zum Beruf in ganz Deutschland einheitlich geregelt.
Ist eine Anerkennung der Berufsqualifikation als Krankenschwester notwendig?
In den Heilberufen braucht man zwingend eine Anerkennung. Es dürfen nur Personen in diesen Berufen arbeiten, die eine besondere Erlaubnis haben, die Berufszulassung. Das ist z.B. die Approbation, die Berufserlaubnis oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Um die Berufszulassung zu erhalten, müssen sie die in ganz Deutschland einheitlichen Qualifikationen nachweisen und auch eine Prüfung nach der Ausbildung abgelegt haben oder ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Nachdem noch einige weitere Voraussetzungen geprüft werden, darf man sich entsprechend nennen und in dem Beruf arbeiten. Es handelt sich bei diesen Berufen um bundesrechtlich reglementierte Berufe.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen” (kurz: Anerkennungsgesetz) regelt die Verfahren zur Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsqualifikationen. Mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 wurde einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen. Dieser gilt für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen, die im Inland eine ihrer Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben wollen – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus oder Wohnsitz.
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